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Die erstmalige Aufnahme der Flächen erfolgte im Wege der Selbstauskunft anhand einer Befliegung und darauffolgenden Erhebung bei den betroffenen Grundstückseigentümern. Die im Wege dieser Selbstauskunft im Jahr 2011 ermittelten gebührenrelevanten Flächen können zwischenzeitlich durch Teilung, Flächenerwerb oder Veränderung der Bebauung oder Versiegelung so verändert worden sein, dass eine Ergänzung der Berechnungsdaten erforderlich ist. Dabei können auch nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben oder Veränderungen der Flächenversiegelung eine Änderung in der Festsetzung der Niederschlagswassergebühr zur Folge haben.

Beispiele:

- Ein Gebäude wird durch einen Anbau oder eine Garage erweitert.
- Eine bisher unversiegelte Fläche wird gepflastert und entwässert in die öffentliche Kanalisation.

Ändert sich die versiegelte, abflusswirksamen Fläche, der Versiegelungsgrades oder der an Zisternen angeschlossene Fläche des Grundstücks um mehr als 10 m², ist die Änderung nach § 31 Abs. 5 der Abwassersatzung der Gemeinde Wutach innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen.

Diese Anzeige erfolgt durch Abgabe eines weiteren Selbstauskunftsbogens bzw. durch Änderung des bisherigen Selbstauskunftsbogens.

In der Anlage finden Sie die Infobroschüre zur gesplitteten Abwassergebühr in der aktuellen Fassung mit Musterfragebogen sowie einen für die Änderungsmeldung verwendbaren Selbstauskunftsbogen im WORD-Format. Dem Selbstauskunftsbogen ist ein Lageplan des betroffenen Grundstückes, in dem die entsprechenden versiegelten Flächen eingezeichnet sind, beizufügen.

Die Unterlagen erhalten Sie auch auf dem Rathaus, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten. Bei Fragen können Sie sich auch gerne an Frau Merz (Tel. 07709/92969-16 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) wenden.

Die Gemeinde wird die mitgeteilten Flächenveränderungen überprüfen. Die Überprüfung erfolgt vor Ort durch den Gemeindebauhof und wir terminlich mit den jeweiligen Grundstückseigentürmern abgestimmt.