1. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, welches beim Einzug in das neue Haus im Haushalt des Käufers wohnt und im Einwohnermelderegister der Gemeinde angemeldet wird, erhält der Käufer den Betrag von 2.500 €. Dieser Kinderbonus wird auf Anforderung des Käufers einen Monat nach dem Zuzug in Wutach zahlbar und fällig.
  2. Der Kinderbonus wird auch für weitere kindergeldberechtigte Kinder der Käufer, die innerhalb von 2 Jahren, zu dem Tag der dem heutigen Beurkundungstage entspricht (Stichtag) im Haushalt der Käufer leben und im Melderegister der Gemeinde verzeichnet sind, gezahlt. Dieser Kinderbonus wird auf Antrag der Käufer innerhalb von einem Monat nach der Anmeldung im Melderegister der Gemeinde fällig und zahlbar.