Die Gemeinde Wutach erhebt eine Hundesteuer. Sie beträgt nach der Hundesteuersatzung

  • für den Ersthund 84 Euro pro Jahr,
  • für jeden weiteren Hund 168 Euro pro Jahr.
  • Kampfhund 648 €
  • für jeden weitern Kampfhund 1.296 € pro Jahr.

Die Steuerpflicht entsteht, wenn ein Hund drei Monate alt wird. Die Hundehaltung muss der Stadtkämmerei innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt werden, nachdem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde. Nach Anmeldung erhält der/die Hundebesitzer_in eine Hundesteuermarke, in die eine Nummer eingeprägt ist. Über diese Nummer kann der/die Halter_in ermittelt und sofort informiert werden, falls der Hund einmal aufgefunden wird.

Wer der Gemeinde eine Hundehaltung nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.